Ihr Experte für KFZ – Schäden und Bewertungen
Willkommen bei HM | Kfz-Sachverständiger, Ihrem verlässlichen Partner für professionelle Kfz-Gutachten. Unabhängig davon, ob Sie in einen Unfall verwickelt waren oder den Wert Ihres Fahrzeugs genau ermitteln möchten – ich bin Ihr erster Ansprechpartner! Kostenlose Erstberatung. Mitglied bei der DESAG- Deutsche Sachverständigen Gesellschaft.
Vorteile
Rund-um-die-Uhr Service
Jeden Tag von 9:00 Uhr – 20 Uhr für Sie erreichbar und komme auf Wunsch auch direkt zu Ihnen. Bei Notfällen auch 24 Stunden für Sie erreichbar!
Schnell und effizient
Wir erstellen innerhalb kürzester Zeit ein fundiertes Gutachten. Keine langen Wartezeiten.
Erfahrung und Kompetenz
Als zertifizierte Gutachter bringen wir jahrelange Erfahrung und umfassendes Know-how mit. Wir kennen die Feinheiten und Details, die bei einer genauen Fahrzeugbewertung entscheidend sind.
Modernste Technik
Mit modernsten Diagnosewerkzeugen und Softwarelösungen stelle ich sicher, dass jedes Detail Ihres Fahrzeugs präzise erfasst und bewertet wird.
Transparente Kosten
Unsere Preise sind fair und transparent. Keine versteckten Gebühren, keine bösen Überraschungen. Garantiert.
Kundenzufriedenheit
Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Prozess.
Leistungen
Als erfahrener Kfz-Sachverständiger biete ich eine breite Palette von Gutachten und Bewertungen an, die alle Aspekte rund um Ihr Fahrzeug abdecken. Schnell und präzise erstelle ich Unfall- und Schadengutachten, die Ihnen bei der Schadensregulierung mit Versicherungen helfen.
Sie benötigen eine Bewertung? Ob Gebrauchtwagenkauf, Leasingrückgabe oder Oldtimer-Bewertung – ich ermittele den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges.
Für alle technischen Fragen rund um Ihr Fahrzeug biete ich spezialisierte Gutachten an.
Alle Leistungen hier im Überblick:
Unfallschadengutachten
Ein Unfallschadengutachten bewertet die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Unfall. Es wird von einem Sachverständigen erstellt und dient zur Klärung von Versicherungsansprüchen.
Kostenvoranschläge
Ein Kostenvoranschlag bei Unfällen ist eine detaillierte Schätzung der Reparaturkosten für ein Fahrzeug nach einem Unfall. Gutachter erstellen diesen Kostenvoranschlag, um den Fahrzeughalter und die Versicherung über die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung der Schäden zu informieren.
Reparaturbestätigung
Ein Unfallschadengutachten bewertet die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Unfall. Es wird von einem Sachverständigen erstellt und dient zur Klärung von Versicherungsansprüchen.
Fahrzeugbewertung
Eine Fahrzeugbewertung ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs. Dies erfolgt durch einen Sachverständigen, der Faktoren wie Alter, Zustand, Kilometerstand und Ausstattung des Fahrzeugs berücksichtigt.
Wertgutachten
Ein Wertgutachten für Oldtimer und exotische Fahrzeuge ist ein detaillierter Bericht, der den Marktwert solcher speziellen Fahrzeuge bestimmt. Es wird von einem Sachverständigen erstellt und berücksichtigt dabei besondere Faktoren wie Seltenheit, historische Bedeutung, Zustand, Originalität und Sammlerwert.
Feststellungsgutachten
Ein Feststellungsgutachten dokumentiert den Zustand eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt, oft nach einem Unfall oder vor einem Kauf. Es umfasst eine detaillierte Beschreibung des aktuellen Zustands, einschließlich aller sichtbaren Schäden und der technischen Ausstattung.
Plausibilitätsprüfung
Eine Plausibilitätsprüfung überprüft, ob Angaben oder Ergebnisse logisch und glaubwürdig sind.
Gutachtenüberprüfung
Gutachtenüberprüfungen prüfen die Genauigkeit und Verlässlichkeit eines Gutachtens auf mögliche Fehler und Konsistenz.
Kaufberatung
Kaufberatung für Kfz hilft bei der Auswahl des richtigen Fahrzeugs durch die Bewertung von Faktoren wie Fahrzeugzustand, Preis, Ausstattung und Marktwert. Sie umfasst auch Tipps zur Überprüfung von Fahrzeughistorie und -dokumenten.
Beratung
Gutachter helfen bei der Klärung von Versicherungsansprüchen, rechtlichen Auseinandersetzungen und Kaufentscheidungen durch ihre objektiven Bewertungen.
Ermittlung von Wertminderung
Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Wert, selbst nach einer fachgerechten Reparatur. Ich ermittle die Wertminderung präzise, um sicherzustellen, dass Sie eine faire Entschädigung erhalten.
Oldtimer-Bewertung
Ich erstelle detaillierte Gutachten für Oldtimer, wobei sowohl der Marktwert als auch der Zustand des Fahrzeugs berücksichtigt werden. Dies ist besonders wichtig für Versicherungen, Verkäufe und Restaurierungen.
Gutachten für Kaskoschäden
Teilkasko:
Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Wildunfälle oder Glasbruch werden bewertet und dokumentiert, um eine schnelle Abwicklung mit Ihrer Versicherung zu gewährleisten.
Vollkasko:
Umfasst alle selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug. Ich ermittle den Schadenumfang und die Kosten für die Instandsetzung.
130%-Regelung
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um bis zu 30% übersteigen, kann unter bestimmten Bedingungen dennoch eine Reparatur wirtschaftlich sein. Ich prüfe diese Regelung und erstelle ein entsprechendes Gutachten.
Ihr Partner
Herzlich willkommen auf unserer Website!
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Als qualifizierte Kfz-Sachverständige mit einem abgeschlossenen Meisterbrief in Kfz-Technik und einer umfassenden Weiterbildung stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise und Erfahrung zur Seite.
Unsere berufliche Laufbahn begann mit einer fundierten Ausbildung im Kfz-Bereich, die den Grundstein für unsere Leidenschaft und unser Wissen legte. Durch unsere Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen haben wir unsere Fachkenntnisse weiter vertieft und sind nun in der Lage, Ihnen präzise und verlässliche Gutachten zu erstellen.
Der direkte Kontakt mit unseren Kunden bereitet uns besonders viel Freude. Es macht uns großen Spaß, Ihre Anliegen zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Sie zufriedenstellen. Unsere Tätigkeit ist für uns nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung, die wir mit viel Engagement und Herzblut ausüben.
Wir sind stets gespannt auf jede neue Herausforderung und arbeiten ehrgeizig und ambitioniert daran, die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir setzen uns mit vollem Einsatz für Ihre Bedürfnisse ein.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Leidenschaft für Kfz-Gutachten zur Seite zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von H. Maywand
Wissenswertes
Ihre Vorteile bei Engagierung eines KFZ-Gutachters
Ein KFZ-Gutachter bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, insbesondere bei der Bewertung eines Fahrzeugs nach einem Unfall, für den Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens oder zur Beweissicherung. Insgesamt schafft ein KFZ-Gutachter Klarheit und Sicherheit in Bezug auf den Zustand und den Wert Ihres Fahrzeugs und schützt Sie vor finanziellen Verlusten und rechtlichen Problemen.
Ein KFZ-Gutachter liefert eine unparteiische Einschätzung des Fahrzeugzustands. Dies ist besonders wichtig, um faire Versicherungsansprüche zu sichern oder den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs festzustellen.
Ein KFZ-Gutachter verfügt über umfassende Kenntnisse und Erfahrung in der Fahrzeugbewertung. Mit den neuesten Technologien und Methoden kann er Schäden und deren Auswirkungen genau einschätzen.
Ein Gutachten kann als Beweismittel vor Gericht dienen, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Dies hilft Ihnen, Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen.
Nach einem Unfall dokumentiert ein Gutachter den Schaden detailliert und legt eine Schadenshöhe fest. Dies ist entscheidend für die Regulierung mit der Versicherung und hilft Ihnen, Ihren vollen Anspruch geltend zu machen.
Ein Gutachten hilft Ihnen, den tatsächlichen Wert eines Gebrauchtwagens zu bestimmen. Dies schafft Vertrauen und kann den Verkaufsprozess beschleunigen.
Durch die genaue Überprüfung eines Fahrzeugs kann ein Gutachter Manipulationen, wie zurückgedrehte Tachos oder verdeckte Schäden, aufdecken und Sie so vor Betrug schützen.
Ein detailliertes Gutachten dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dies kann wichtig sein für spätere Reparaturbewertungen, den Verkauf oder bei Rückfragen der Versicherung.
Obwohl ein Gutachter Kosten verursacht, können Sie durch die genaue Schadensbewertung und die damit verbundene Versicherungsauszahlung langfristig finanzielle Verluste vermeiden.
Ein Gutachter steht Ihnen beratend zur Seite, z.B. bei der Wahl der richtigen Werkstatt oder bei Verhandlungen mit der Versicherung.
Begriffe, die Sie kennen sollten.
Im Rahmen eines Unfalls oder einer Fahrzeugbewertung werden Ihnen viele Begriffe begegnen, die Ihnen möglicherweise noch unbekannt sind. Diese FAQ-Sektion soll Ihnen dabei helfen, die wichtigsten Fachbegriffe und deren Bedeutung besser zu verstehen. So können Sie sich optimal auf den Bewertungsprozess vorbereiten und wissen, worauf es ankommt.
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den es unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte muss zu dem Stand entschädigt werden, als wäre der Unfall nicht eingetreten. In solchen Schadensfällen tritt kraft Gesetzes die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle des Schädigers (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
Im Haftpflichtschadensfall werden jegliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung sind hiervon klar zu unterscheiden.
In einem Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden, gemäß den Versicherungsbedingungen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die von den Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall streng zu trennen sind. Die Höhe der Ersatzleistung
richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (sog. „Kaskobedingungen“).
In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu zahlen. Auch in Kaskoschadensfällen können wir Sie als Gutachter beraten.
Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn ein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Wiederherstellung unmöglich („Technischer Totalschaden“) oder unwirtschaftlich („Wirtschaftlicher Totalschaden“) ist.
Der technische Totalschaden liegt z.B. bei einer völligen Zerstörung des Fahrzeugs vor oder, wenn die Reparatur aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt es sich, wenn die Reparatur sich laut Einschätzung der Versicherung nicht lohnt. Hierbei übernimmt die Versicherung nicht die Reparaturkosten, sondern ersetzt dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, abzüglich des Restwerts.
Ein „unechter Totalschaden“ bedeutet, dass die Reparatur dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann, obwohl die Summe aus dem Minderwert und den Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungs- und Restwert. Lassen Sie sich von uns hierüber beraten.
Wenn der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug mietet, hat er laut § 249 Abs.2 BGB grundsätzlich Anspruch auf eine Geldentschädigung, da ihm die Nutzungsmöglichkeit seines KFZ entzogen wurde.
Die Höhe dieser Entschädigung wird unter anderem auf Grundlage der Reparaturdauer bemessen. Der konkrete Tagessatz lässt sich z.B. der Nutzungsausfallentschädigungstabelle „Sanden, Danne, Küppersbusch“ entnehmen.
Als KFZ-Sachverständige nehmen wir die technische Einordnung des Fahrzeugs für den Nutzungsausfall im Schadengutachten vor.
Laut der 130-Prozent-Regel dürfen die Reparaturkosten eines Fahrzeugs bis zu 30 Prozent über seinem Wiederbeschaffungswert liegen. Dafür muss die Reparatur allerdings komplett gemäß dem Gutachten des Sachverständigen durchgeführt werden. Außerdem muss der Geschädigte das Fahrzeug mindestens 6 Monate lang weiterhin nutzen.
Dies ist der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein vergleichbares Fahrzeug von einem seriösen Händler zu erhalten. Als KFZ-Sachverständige berücksichtigen wir bei der Ermittlung dieses Werts jegliche wertbildenden Faktoren (wie z.B. Baujahr, Motorisierung, Ausstattung, usw.), sowie die örtliche Marktlage.
Beim Minderwert handelt es sich um einen erstattungsfähigen Schaden auf Grundlage der Begründung, dass ein Unfallwagen beim späteren Verkauf weniger Erlös erzielt als ein Fahrzeug ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.
Der Geschädigte darf sein beschädigtes Kraftfahrzeug zu dem Preis verkaufen, den ein unabhängiger Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof am 04.06.1993 auf Grundlage der Ersetzungsbefugnis (§ 249 Abs.2 BGB) entschieden.
Der Geschädigte muss sich nicht auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer verweisen lassen.
Als unabhängige KFZ-Sachverständige ermitteln wir für Sie den Restwert unter Berücksichtigung der konkreten Schäden und regionalen Marktgegebenheiten. (Siehe auch: „BVSK-Restwert-Richtlinie)
Laut §249 BGB kann der Geschädigte frei wählen, ob er sein beschädigtes Fahrzeug reparieren lässt oder ob ihm die Instandsetzungskosten ausgezahlt werden sollen. Dies nennt man „Fiktive Abrechnung“. Die Schadensabrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage eines Sachverständigengutachten. Liegen die Reparaturkosten bei über 70 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, wird zusätzlich der Restwert abgezogen (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Entschädigungsbetrag). In diesem Fall darf der Geschädigte sein Fahrzeug zu dem Wert verkaufen, den der Sachverständige ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, wenn er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH-Urteil vom 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92 und BGH-Urteil vom 30.11.1999, AZ VI ZR 219/98).
Bezahlung
Was wird von der Versicherung übernommen? Die Kosten für einen Kfz-Gutachter können je nach Schadensfall und Versicherungssituation unterschiedlich abgedeckt werden. Hier eine Übersicht darüber, wie die Bezahlung abläuft und welche Kosten von der Versicherung übernommen werden:
Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten.
Bei selbstverschuldeten oder durch äußere Einflüsse verursachten Schäden trägt Ihre eigene Kaskoversicherung die Kosten, sofern der Schaden gedeckt ist.
Spezielle Bewertungen oder Gutachten, die nicht direkt mit einem Schadensfall zusammenhängen, müssen Sie selbst bezahlen.
Für eine genaue Klärung empfehle ich, Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen oder direkt mit Ihrer Versicherung zu sprechen. Ich stehe Ihnen ebenfalls gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung, um die beste Vorgehensweise für Ihren Fall zu finden.
Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung:
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter keinen finanziellen Aufwand für den Gutachter haben.
Teilkasko und Vollkasko:
Bei selbstverschuldeten Schäden oder Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Diebstahl oder Vandalismus entstehen, übernimmt Ihre eigene Kaskoversicherung die Kosten für das Gutachten. Es ist jedoch wichtig, vorab die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu prüfen, da einige Versicherungen nur bestimmte Gutachter akzeptieren oder bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.
Selbstbeteiligung:
Beachten Sie, dass bei Kaskoschäden oft eine Selbstbeteiligung anfällt, die Sie selbst tragen müssen. Die Kosten für das Gutachten werden jedoch in der Regel von der Versicherung übernommen, wenn der Schaden gedeckt ist.
Kostenübernahme bei unverschuldetem Unfall:
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Ermittlung der Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach einem unverschuldeten Unfall.
Selbstverschuldete Schäden:
Bei selbstverschuldeten Unfällen hängt die Übernahme der Kosten für die Wertminderung von Ihrer eigenen Versicherungspolice ab. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung.
Keine Übernahme durch Versicherung:
Bewertungen wie Oldtimer-Bewertungen oder Gutachten, die nicht direkt mit einem Schadensfall zusammenhängen, werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.
Teilweise Kostenübernahme:
Wenn die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen und die 130%-Regelung greift, übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Dies gilt jedoch nur, wenn die Versicherung die Reparatur genehmigt.
Fragen und antworten
Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Art und Umfang des Schadens sowie dem Fahrzeugtyp. In der Regel beginnen die Preise bei etwa 300 Euro. Bei Haftpflichtschäden übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.
Die Erstellung eines Gutachtens dauert in der Regel zwischen 2 und 5 Tagen, abhängig von der Komplexität des Schadens und der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen und Unterlagen.
Sie sollten Fahrzeugschein, Personalausweis, Unfallbericht (falls vorhanden), vorhandene Schadensberichte und Rechnungen sowie Fotos vom Unfallort und den Schäden bereitstellen.
Ein Gutachten enthält eine detaillierte Schadensbeschreibung, Reparaturkostenkalkulation, Restwert des Fahrzeugs, Wiederbeschaffungswert, Fotos des Schadens und ggf. eine Beschreibung der Unfallursache und -folgen.
Nein, während der Begutachtung wird Ihr Fahrzeug nicht verändert. Der Gutachter nimmt lediglich eine visuelle Inspektion und Fotodokumentation vor.
Ja, ein Gutachten kann als Verkaufsargument genutzt werden, da es den genauen Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs dokumentiert und somit Transparenz für potenzielle Käufer schafft.
Als unabhängiger KFZ-Gutachter garantiere ich eine neutrale und objektive Bewertung Ihres Fahrzeugs, frei von Einflüssen durch Versicherungen oder andere Parteien.
Wenn Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sind, können Sie dies ansprechen und wir prüfen gemeinsam mögliche Unstimmigkeiten. Bei Bedarf können Sie auch ein zweites Gutachten von einem anderen Gutachter einholen.
Nach der Terminvereinbarung erfolgt die Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort. Dabei werden Fotos gemacht und alle relevanten Daten erfasst. Anschließend erstelle ich das Gutachten, das Ihnen dann per E-Mail oder Post zugesendet wird.
Ja, ich unterstütze Sie gerne bei der Kommunikation mit der Versicherung und stelle alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um Ihren Schadensfall schnell und effizient abzuwickeln.
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